05.11.2020, 15:35
Das Inkrafttreten der Änderungen, die § 1159 ABGB mit sich bringt, verschiebt sich auf den 1. Juli 2021, gilt also für ab 1. Juli 2021 ausgesprochene Kündigungen.
Dies wurde nun vom Nationalrat beschlossen.
Zu den Materialien geht es hier:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV...ndex.shtml
Zur OTS-Presseaussendung geht es hier:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_...wirtschaft
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_...rschiebung
Dies wurde nun vom Nationalrat beschlossen.
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