05.11.2020, 18:36
Aktuelles zum Umsatzersatz sowie zur Trinkgeldersatzregelung
A) Umsatzersatzregelung:
Jene Richtlinie, welche den Umsatzersatz (80 %) regeln soll, ist im Entwurfstadium und sieht vor, dass zwischen 3. und 30.11.2020 von Arbeitgeberseite keine Kündigungen ausgesprochen werden dürfen.
Hier haben wir aber darauf hingewiesen, dass heute schon der 5.11.2020 ist und man diesen Punkt tunlichst noch abändern sollte.
B) Trinkgeldersatzregelung:
Hier wird aktuell an der Umsetzung gearbeitet. Sie haben noch nichts verpasst und werden von der Wirtschaftskammer und von mir auch über die Umsetzung dann im Detail sofort informiert werden.
Bitte um Verständnis, dass ich über den derzeitigen Stand noch nichts verraten darf, um die Beteiligten, die noch viel Arbeit vor sich haben, nicht zu brüskieren.
A) Umsatzersatzregelung:
Jene Richtlinie, welche den Umsatzersatz (80 %) regeln soll, ist im Entwurfstadium und sieht vor, dass zwischen 3. und 30.11.2020 von Arbeitgeberseite keine Kündigungen ausgesprochen werden dürfen.
Hier haben wir aber darauf hingewiesen, dass heute schon der 5.11.2020 ist und man diesen Punkt tunlichst noch abändern sollte.
B) Trinkgeldersatzregelung:
Hier wird aktuell an der Umsetzung gearbeitet. Sie haben noch nichts verpasst und werden von der Wirtschaftskammer und von mir auch über die Umsetzung dann im Detail sofort informiert werden.
Bitte um Verständnis, dass ich über den derzeitigen Stand noch nichts verraten darf, um die Beteiligten, die noch viel Arbeit vor sich haben, nicht zu brüskieren.