08.11.2020, 11:04
Liebes Forum!
Folgender Sachverhalt: Anschaffung eines Elektro-Fahrzeuges, Listenpreis € 62.000,-
Vorsteuer-Abzug vorerst zur Gänze, für den 40.000,- Euro übersteigenden Teil ist Aufwandseigenverbrauch anzusetzen und so der Vorsteuerabzug zu neutralisieren.
Soweit, so klar.
2 Monate nach der Anschaffung des E-PKW werden 4 Stk. Reifen gekauft (€ 2.500,- inkl. 20 % USt).
Wie schaut es hier mit dem Vorsteuerabzug aus? Steht der zur Gänze zu?
Ich habe weder in der Literatur noch in den UStR eine eindeutige Aussage dazu gefunden....
Herzlichen Dank!
Folgender Sachverhalt: Anschaffung eines Elektro-Fahrzeuges, Listenpreis € 62.000,-
Vorsteuer-Abzug vorerst zur Gänze, für den 40.000,- Euro übersteigenden Teil ist Aufwandseigenverbrauch anzusetzen und so der Vorsteuerabzug zu neutralisieren.
Soweit, so klar.
2 Monate nach der Anschaffung des E-PKW werden 4 Stk. Reifen gekauft (€ 2.500,- inkl. 20 % USt).
Wie schaut es hier mit dem Vorsteuerabzug aus? Steht der zur Gänze zu?
Ich habe weder in der Literatur noch in den UStR eine eindeutige Aussage dazu gefunden....
Herzlichen Dank!