25.11.2020, 22:40
Sonderbetreuungszeit NEU - Kinder in Quarantäne - Verdachtsfall oder Erkrankung
Wenn ein Kind, für das Betreuungspflicht besteht, in Quarantäne muss, besteht in Bezug auf die Sonderbetreuungszeit kein Unterschied, ob das Kind als Kontaktperson (wegen Infektions- oder KrankheitsVERDACHTS) abgesondert wird oder wegen Erkrankung an Covid-19.
Diese Ansicht vertritt das BMAFJ und stellt sich so gegen den Text in den Gesetzesmaterialien, die zwischen Absonderung wegen Infektions- und Krankheitsverdachts (==> Sonderbetreuungszeit) und Erkrankung an Covid-19 (==> Sonderbetreuungszeit erst nach Ausschöpfung der Pflegefreistellung) unterscheiden.
Der Ansicht des BMAFJ möchte ich mich auch anschließen, zumal die Unterscheidung auch nicht aus dem Gesetzestext hervorgeht.
Wenn ein Kind, für das Betreuungspflicht besteht, in Quarantäne muss, besteht in Bezug auf die Sonderbetreuungszeit kein Unterschied, ob das Kind als Kontaktperson (wegen Infektions- oder KrankheitsVERDACHTS) abgesondert wird oder wegen Erkrankung an Covid-19.
Diese Ansicht vertritt das BMAFJ und stellt sich so gegen den Text in den Gesetzesmaterialien, die zwischen Absonderung wegen Infektions- und Krankheitsverdachts (==> Sonderbetreuungszeit) und Erkrankung an Covid-19 (==> Sonderbetreuungszeit erst nach Ausschöpfung der Pflegefreistellung) unterscheiden.
Der Ansicht des BMAFJ möchte ich mich auch anschließen, zumal die Unterscheidung auch nicht aus dem Gesetzestext hervorgeht.