23.01.2021, 16:33
Hallo,
folgend Frage, bitte:
LKW wird im Anlagevermögen angeschafft. AW rund 45.000,-- (eigentlich Kastenwagen, Ford Tourneo Custom).
D.h. 9.000,-- Vorsteuer.
Diese VST kann ich doch sofort mit der Rechnung der Anschaffung in der UVA geltend machen (warum Vorgängerin meinte muss auf 5 Jahre aufgeteilt werden verstehe ich nicht).
Dann sind 30% Privatanteil auszuscheiden.
Frage: ist das über die AFA auf z.B. 5 Jahre jährlich geltend zu machen (über Eigenverbrauch in der jährlichen UVA) oder doch (wie ich meine) mit der UVA wo ich die volle VST geltend mache?
D.h. 9000 VST * 30% = 2.700,-- --> somit "nurmehr" VST-Guthaben in Höhe von 6.300,--.
Dann bei den folgenden Jahreserklärungen in der UST-Erklärung somit nichts mehr zu korrigieren.
In der EST-Erklärung aber bei Treibstoff (30% PA mit VST-Korr.), Versicherung (30% ohne VST-Korr.), Betriebsaufwand (30% mit VST-Korr.) und AFA (ohne VST-Korr. da ja bereits bei der Anschaffung korrigiert)
Liege ich mit meiner Annahme richtig?
VIELEN DANK für die Rückmeldung,
LG
Robert
folgend Frage, bitte:
LKW wird im Anlagevermögen angeschafft. AW rund 45.000,-- (eigentlich Kastenwagen, Ford Tourneo Custom).
D.h. 9.000,-- Vorsteuer.
Diese VST kann ich doch sofort mit der Rechnung der Anschaffung in der UVA geltend machen (warum Vorgängerin meinte muss auf 5 Jahre aufgeteilt werden verstehe ich nicht).
Dann sind 30% Privatanteil auszuscheiden.
Frage: ist das über die AFA auf z.B. 5 Jahre jährlich geltend zu machen (über Eigenverbrauch in der jährlichen UVA) oder doch (wie ich meine) mit der UVA wo ich die volle VST geltend mache?
D.h. 9000 VST * 30% = 2.700,-- --> somit "nurmehr" VST-Guthaben in Höhe von 6.300,--.
Dann bei den folgenden Jahreserklärungen in der UST-Erklärung somit nichts mehr zu korrigieren.
In der EST-Erklärung aber bei Treibstoff (30% PA mit VST-Korr.), Versicherung (30% ohne VST-Korr.), Betriebsaufwand (30% mit VST-Korr.) und AFA (ohne VST-Korr. da ja bereits bei der Anschaffung korrigiert)
Liege ich mit meiner Annahme richtig?
VIELEN DANK für die Rückmeldung,
LG
Robert