05.02.2021, 10:08
Eine Frage, die bei mir vor kurzem in meiner "Ferncoachingzone" (kostenpflichtiges Ferncoaching bei e-mail--Anfragen, die an mich gerichtet werden) gelandet ist, möchte ich gerne für die Allgemeinheit teilen:
Ich habe unseren Softwarehersteller kontaktiert und gefragt, warum in den Feldern der Kurzarbeitsbeihilfe und Kurzarbeitsunterstützung trotz variabler Bezüge immer nur das letzte Monatsbrutto vor Beginn der Kurzarbeit als Vorschlag genommen wird, egal ob vorher schwankende Bezüge vorhanden waren. (Ich meine dabei jetzt nicht den Günstigkeitsvergleich bei Berechnung der SV und BV).
Lesen Sie hier bitte weiter:
https://www.ars.at/service/forum/?p=post...1322513300