18.02.2021, 13:19
Liebe Forumteilnehmer,
folgender Sachverhalt:
Wir kaufen eine Maschine, die bisher gemietet war, zahlen den Kaufpreis aber in Raten.
Die Rechnung ist über den vollen Kaufpreis inkl. USt ausgestellt.
Unter "Zahlung" steht: 36 Raten zu Euro X (inkl. MWST).
Es bleibt kein Restwert und es wird auch keine Vorauszahlung getätigt.
Nach 36 Monaten ist der auf der Rechnung ausgewiesene Bruttobetrag vollständig abgezahlt.
Auf der Rechnung steht noch ein Eigentumsvermerk, die wirtschaftliche Verfügungsmacht liegt allerdings bei uns.
Es wird nur eine Rechnung (eben diese mit dem Gesamtkaufpreis) geben, keine weiteren für die Ratenzahlungen und es steht auch nicht "Dauerrechnung" oder ähnliches darauf.
Wir sind Einnahmen-Ausgaben-Rechner.
Nun zu meinen Fragen:
1. Ich würde die Maschine sofort aktivieren und über die ND abschreiben. Korrekt?
2. Die Ratenzahlungen behandle ich wie eine Kreditrückzahlung. Korrekt?
3. Und hier ist mein großes Fragezeichen: Steht der Vorsteuerabzug sofort zur Gänze zu (also vom gesamten Kaufpreis) oder nur jedes Monat der Anteil an der Ratenzahlung?
Herzlichen Dank und liebe Grüße,
Manuela
folgender Sachverhalt:
Wir kaufen eine Maschine, die bisher gemietet war, zahlen den Kaufpreis aber in Raten.
Die Rechnung ist über den vollen Kaufpreis inkl. USt ausgestellt.
Unter "Zahlung" steht: 36 Raten zu Euro X (inkl. MWST).
Es bleibt kein Restwert und es wird auch keine Vorauszahlung getätigt.
Nach 36 Monaten ist der auf der Rechnung ausgewiesene Bruttobetrag vollständig abgezahlt.
Auf der Rechnung steht noch ein Eigentumsvermerk, die wirtschaftliche Verfügungsmacht liegt allerdings bei uns.
Es wird nur eine Rechnung (eben diese mit dem Gesamtkaufpreis) geben, keine weiteren für die Ratenzahlungen und es steht auch nicht "Dauerrechnung" oder ähnliches darauf.
Wir sind Einnahmen-Ausgaben-Rechner.
Nun zu meinen Fragen:
1. Ich würde die Maschine sofort aktivieren und über die ND abschreiben. Korrekt?
2. Die Ratenzahlungen behandle ich wie eine Kreditrückzahlung. Korrekt?
3. Und hier ist mein großes Fragezeichen: Steht der Vorsteuerabzug sofort zur Gänze zu (also vom gesamten Kaufpreis) oder nur jedes Monat der Anteil an der Ratenzahlung?
Herzlichen Dank und liebe Grüße,
Manuela