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FKZ 800000
#1
Liebe Forumsteilnehmer!

In den FAQ steht:
In welcher Höhe können Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- oder Bilanzbuchhalterkosten als Fixkosten berücksichtigt werden?
... max. EUR 1000 für Beantragung FKZ 800000 ...
Weiters steht:
Entgelte für andere Tätigkeiten der oben genannten Berufsgruppen können, wenn sie die
allgemeinen Kriterien für zu berücksichtigende Fixkosten erfüllen und den gewählten
Betrachtungszeiträumen zeitlich zuzuordnen sind, in einem angemessenen Ausmaß geltend
gemacht werden (zB anteilige Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses).


Können auch laufende Kosten für Buchhaltung und Lohnverrechnung (inkl. Abwicklung KUA) einbezogen werden?

Wenn ja, einzutragen unter Aufwendungen für sonstige vertragliche betriebsnotwendige Zlg.verpflichtungen, die nicht das Personal betreffen (ohne LV?)?

Danke!
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#2
Hallo,

ja, auch Kosten für KUA, Buchhaltung und Lohnverrechnung sind sonst. vertragl. betriebsnotw. Zahlungsverpflichtungen.

LG Bernadette
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