24.03.2021, 09:09
Erklärung des Kollektivvertrages "Corona-Tests" für die Arbeitnehmer-innen der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung
Der Kollektivvertrag "Corona-Tests" wurde nun auch für die Arbeitnehmer-innen der privaten Bildungseinrichtungen "gesatzt" (d. h. für verbindlich erklärt, obwohl er ja im ursprünglichen Sinne "nur" WKO-Mitglieder betrag).
Er gilt laut Satzungstext ab dem 24. März 2021 (also seit heute Null Uhr):
http://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/117/20210323
Der Kollektivvertrag "Corona-Tests" wurde nun auch für die Arbeitnehmer-innen der privaten Bildungseinrichtungen "gesatzt" (d. h. für verbindlich erklärt, obwohl er ja im ursprünglichen Sinne "nur" WKO-Mitglieder betrag).
Er gilt laut Satzungstext ab dem 24. März 2021 (also seit heute Null Uhr):
http://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/117/20210323