17.04.2021, 16:36
Steuerpflichtiger Gastwirt geht mit 1.5.21 in Pension und lässt ab diesem Zeitpunkt seine
Gewerbeberechtigungen Ruhen. Er möchte Gasthaus an seine Ehefrau verpachten.
Fragen:
Wie hat der Steuerpflichtige ab 1.5.21 seine Einkünfte aus Verpachtung zu versteuern ?
Sind es Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ?
Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb dürfte er nur geringfügige Einkünfte haben, bei
V + V wären Einkünfte unbegrenzt steuerlich unschädlich.
Gewerbeberechtigungen Ruhen. Er möchte Gasthaus an seine Ehefrau verpachten.
Fragen:
Wie hat der Steuerpflichtige ab 1.5.21 seine Einkünfte aus Verpachtung zu versteuern ?
Sind es Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ?
Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb dürfte er nur geringfügige Einkünfte haben, bei
V + V wären Einkünfte unbegrenzt steuerlich unschädlich.