14.05.2021, 13:15
Verlängerung der telefonischen Krankmeldung bis 30. Juni 2021
Aktuelle Information der Wirtschaftskammer Österreich
Die ÖGK verlängert noch einmal die Möglichkeit der telefonischen Krankmeldung. Diese war im März des Vorjahres pandemiebedingt eingeführt worden und war zuletzt bis Ende Mai befristet. Um sowohl Versicherte als auch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte vor möglichen Ansteckungen zu schützen, gilt die kontaktlose Arbeitsunfähigkeitsmeldung bis Ende Juni. Bis dahin sollten die Infektionszahlen weiter zurückgehen. Außerdem ist geplant, dass dann jeder und jede Impfwillige eine erste Corona-Impfung erhalten haben soll, wodurch mehr Sicherheit bei einem Arztbesuch gewährleistet ist.
Aktuelle Information der Wirtschaftskammer Österreich
Die ÖGK verlängert noch einmal die Möglichkeit der telefonischen Krankmeldung. Diese war im März des Vorjahres pandemiebedingt eingeführt worden und war zuletzt bis Ende Mai befristet. Um sowohl Versicherte als auch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte vor möglichen Ansteckungen zu schützen, gilt die kontaktlose Arbeitsunfähigkeitsmeldung bis Ende Juni. Bis dahin sollten die Infektionszahlen weiter zurückgehen. Außerdem ist geplant, dass dann jeder und jede Impfwillige eine erste Corona-Impfung erhalten haben soll, wodurch mehr Sicherheit bei einem Arztbesuch gewährleistet ist.