28.03.2019, 18:59
Ich hab ein Problem bei der Einstufung eines Berufskraftfahrers im Kollektivvertrag für Handelsarbeiter.
Wann übt ein Berufskraftfahrer mit abgeschlossener Lehrabschlussprüfung seine Tätigkeit aus. Auch dann wenn er einfach mit einem LKW im Werkverkehr fährt?
Vielleicht kann mir da jemand helfen.
Danke
Wann übt ein Berufskraftfahrer mit abgeschlossener Lehrabschlussprüfung seine Tätigkeit aus. Auch dann wenn er einfach mit einem LKW im Werkverkehr fährt?
Vielleicht kann mir da jemand helfen.
Danke