19.05.2021, 18:57
Neustartbonus läuft mit 30. Juni 2021 aus
Für Arbeitsverhältnisse, die spätestens am 30. Juni 2021 beginnen, kann der Neustartbonus noch geltend gemacht werden.
Für Eintritte nach dem 30. Juni 2021 wird es den Neustartbonus in der vorliegenden Form nicht mehr geben.
Für Arbeitsverhältnisse, die spätestens am 30. Juni 2021 beginnen, kann der Neustartbonus noch geltend gemacht werden.
Für Eintritte nach dem 30. Juni 2021 wird es den Neustartbonus in der vorliegenden Form nicht mehr geben.