16.06.2021, 10:59
Bitte um Eure Hilfe bei folgender Frage:
Wenn in einem Betrieb an Feiertagen grundsätzlich nicht gearbeitet wird, so dürfen diese Stunden im Rahmen von Kurzarbeit auch nicht als Ausfallsstunden abgerechnet werden. Beihilfe kann dafür also keine bezogen werden. Aber sind diese Feiertagsstunden kommunalsteuerpflichtig? Kommunalsteuerpflichtig sind nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, oder?
liebe Grüße und danke im Voraus!
Wenn in einem Betrieb an Feiertagen grundsätzlich nicht gearbeitet wird, so dürfen diese Stunden im Rahmen von Kurzarbeit auch nicht als Ausfallsstunden abgerechnet werden. Beihilfe kann dafür also keine bezogen werden. Aber sind diese Feiertagsstunden kommunalsteuerpflichtig? Kommunalsteuerpflichtig sind nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, oder?
liebe Grüße und danke im Voraus!