18.06.2021, 15:56
Absenkung der ASVG-Verzugszinsen für ALLE Arbeitgeber*innen für die Zeit von 1.7.2021 bis 30.9.2022
Der ASVG-Verzugszinsenprozentsatz wird mit Wirkung ab 1.7.2021 für alle Arbeitgeber*innen für die Zeit von 1.7.2021 bis 30.9.2022 um 2 % abgesenkt.
Somit beträgt dieser für die Zeit ab 1.7.2021 (vorläufig mal bis 31.12.2021): 1,38 %.
Der ASVG-Verzugszinsenprozentsatz wird mit Wirkung ab 1.7.2021 für alle Arbeitgeber*innen für die Zeit von 1.7.2021 bis 30.9.2022 um 2 % abgesenkt.
Somit beträgt dieser für die Zeit ab 1.7.2021 (vorläufig mal bis 31.12.2021): 1,38 %.