02.07.2021, 14:45
Land- und Forstwirtschaftliche Mutterschutzverordnung - LF-MSchV
Aufgrund des § 170 Abs. 2 LAG wurde mit Wirkung ab 1.7.2021 die LF-MSchV verlautbart, mittels welcher die näheren Details betreffend die Ausstellung von Freistellungszeugnissen für werdende Mütter im Falle vorzeitigen Mutterschutzes geregelt werden (vergleichbar mit der "Mutterschutzverordnung"):
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/286/20210630
Aufgrund des § 170 Abs. 2 LAG wurde mit Wirkung ab 1.7.2021 die LF-MSchV verlautbart, mittels welcher die näheren Details betreffend die Ausstellung von Freistellungszeugnissen für werdende Mütter im Falle vorzeitigen Mutterschutzes geregelt werden (vergleichbar mit der "Mutterschutzverordnung"):
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/286/20210630