30.04.2019, 15:40
ein Klient hat vor 9 Jahren eine Werkstätte angemietet, mit der Absicht, diese gewerblich zu nutzen und sofort angefangen, die Räume zu renovieren: neue Fenster, neue Heizung und Belüftung, Innenwände teilweise neu verputzt.
Diese hat er zunächst mit seinem Lohn als Dienstnehmer finanziert und nicht in sein Einzelunternehmen hinein genommen.
erst als er den Gewerbeschein hatte, hat er die Rechnungen in die Buchhaltung genommen.
Das Gebäude wurde jetzt verkauft und der neue Besitzer bietet eine Ablösesumme für die Auflösung des unbefristeten Mietvertrages an.
Muss der gesamte Betrag jetzt als zu versteuernde Einnahme verbucht werden, oder (anteilig) als Schadenersatz?
Diese hat er zunächst mit seinem Lohn als Dienstnehmer finanziert und nicht in sein Einzelunternehmen hinein genommen.
erst als er den Gewerbeschein hatte, hat er die Rechnungen in die Buchhaltung genommen.
Das Gebäude wurde jetzt verkauft und der neue Besitzer bietet eine Ablösesumme für die Auflösung des unbefristeten Mietvertrages an.
Muss der gesamte Betrag jetzt als zu versteuernde Einnahme verbucht werden, oder (anteilig) als Schadenersatz?