08.05.2019, 14:56
Liebe Forenmitglieder,
vor der Einführung der mBGMs gab es ja eine Menge Versprechungen was alles einfacher und leichter für die Personalverrechnung wird. Allerdings hapert es hier offenbar noch bei der Umsetzung in der Praxis. Ich wollte einmal nachfragen, ob ich der einzige bin, der entsprechende Erfahrungen gemacht hat.
Beispiele:
1. Es wurde angekündigt und steht auch so im ASVG, dass bei Eintritten nach dem 15. eines Monats der mBGM (und damit der Beitrag) erst zum 15. des übernächsten Monats fällig
wird. Ich hatte einen Eintritt am 30.3. Den mBGM für März habe ich in der letzten Aprilwoche übermittelt, also ca. 2 Wochen vor Fälligkeit. Die GKK hat den Beitrag für März mit
15.4. - also einen Monat zu früh - fällig gestellt und einen entsprechenden Rückstand am Beitragskonto ausgewiesen.
2. Es wurde angekündigt und steht auch so im ASVG, dass Aufrollungen innerhalb von 12 Monaten sanktionslos ("ohne nachteilige Rechtsfolgen") möglich sind. Ich hatte im März
eine Nachzahlung für Februar. Dieser Februar-Beitrag wurde mit 15.3. fällig gestellt und ab da bis zur Zahlung Verzugszinsen berechnet.
3. Neuerdings gibt es zwischen den Rechenergebnissen der Personalverrechnungssoftware und der Verbuchung bei der GKK Centdifferenzen.
4. Ich habe einen Clearingfall, der nicht aus dem System verschwindet obwohl alle Meldungen korrekt sind. Ich hatte eine kurzzeitig Beschäftigung. Die Anmeldung erfolgte als voll
versichert. Als absehbar war, dass die Geringfügigkeitsgrenze voraussichtlich doch nicht überschritten wird, habe ich eine Änderungsmeldung auf geringfügig durchgeführt. Und
kurz darauf die Abmeldung. Und auf die Abmeldung habe ich eine Clearingmeldung bekommen, dass die abweicht von der Anmeldung. Das Grund ist, dass die GKK erst die
Abmeldung und dann die Änderungsmeldung verarbeitet hat. Die GKK sagt sie kann da nichts machen. Ich soll die - korrekte! - Abmeldung stornieren und neu übermitteln, dann
würde der Clearingfall auf obsolet gesetzt. Ich sehe es nicht ein, dass ich richtige Meldungen stornieren soll, weil die Sozialversicherung Meldungen in einer willkürlichen
Reihenfolge abarbeitet und nicht in der Lage ist, da manuell einzugreifen.
Würde mich freuen, von Kolleginnen und Kollegen zu hören, welche Erfahrungen hier in den ersten Monaten gemacht wurden.
Lg
Mathias
vor der Einführung der mBGMs gab es ja eine Menge Versprechungen was alles einfacher und leichter für die Personalverrechnung wird. Allerdings hapert es hier offenbar noch bei der Umsetzung in der Praxis. Ich wollte einmal nachfragen, ob ich der einzige bin, der entsprechende Erfahrungen gemacht hat.
Beispiele:
1. Es wurde angekündigt und steht auch so im ASVG, dass bei Eintritten nach dem 15. eines Monats der mBGM (und damit der Beitrag) erst zum 15. des übernächsten Monats fällig
wird. Ich hatte einen Eintritt am 30.3. Den mBGM für März habe ich in der letzten Aprilwoche übermittelt, also ca. 2 Wochen vor Fälligkeit. Die GKK hat den Beitrag für März mit
15.4. - also einen Monat zu früh - fällig gestellt und einen entsprechenden Rückstand am Beitragskonto ausgewiesen.
2. Es wurde angekündigt und steht auch so im ASVG, dass Aufrollungen innerhalb von 12 Monaten sanktionslos ("ohne nachteilige Rechtsfolgen") möglich sind. Ich hatte im März
eine Nachzahlung für Februar. Dieser Februar-Beitrag wurde mit 15.3. fällig gestellt und ab da bis zur Zahlung Verzugszinsen berechnet.
3. Neuerdings gibt es zwischen den Rechenergebnissen der Personalverrechnungssoftware und der Verbuchung bei der GKK Centdifferenzen.
4. Ich habe einen Clearingfall, der nicht aus dem System verschwindet obwohl alle Meldungen korrekt sind. Ich hatte eine kurzzeitig Beschäftigung. Die Anmeldung erfolgte als voll
versichert. Als absehbar war, dass die Geringfügigkeitsgrenze voraussichtlich doch nicht überschritten wird, habe ich eine Änderungsmeldung auf geringfügig durchgeführt. Und
kurz darauf die Abmeldung. Und auf die Abmeldung habe ich eine Clearingmeldung bekommen, dass die abweicht von der Anmeldung. Das Grund ist, dass die GKK erst die
Abmeldung und dann die Änderungsmeldung verarbeitet hat. Die GKK sagt sie kann da nichts machen. Ich soll die - korrekte! - Abmeldung stornieren und neu übermitteln, dann
würde der Clearingfall auf obsolet gesetzt. Ich sehe es nicht ein, dass ich richtige Meldungen stornieren soll, weil die Sozialversicherung Meldungen in einer willkürlichen
Reihenfolge abarbeitet und nicht in der Lage ist, da manuell einzugreifen.
Würde mich freuen, von Kolleginnen und Kollegen zu hören, welche Erfahrungen hier in den ersten Monaten gemacht wurden.
Lg
Mathias