16.07.2021, 19:40
Hallo Kollegen,
ich werde demnächst eine Zusammenarbeit mit einer neuen Klientin beginnen und muss die Buchhaltung ab 2019 bearbeiten, weil der bisheriger Buchhalter
das monatelang liegengelassen hat. Nun hat er keine Zeit mehr - die Dame soll die Belege holen.
Diese Klientin hat schon länger eine UID für Wareneinkäufe aus der EU.
Es wurde scheinbar noch nie eine Erwerbssteuer erklärt und an das Finanzamt bezahlt.
Ich weiß aber noch nicht, um welche Beträge es geht.
Die Erwerbssteuer wird ja vierteljährlich zu melden / zu bezahlen sein.
Wenn ich das nun ab 2019 korrekt bearbeite und dann wird sicher ein Verspätungszuschlag festgesetzt.
Würdet Ihr dieser Dame raten einmal ein Gespräch mit einem Steuerberater zu führen?
(Gefahr eines Finanzstrafverfahrens?,..)
Danke und liebe Grüße
ich werde demnächst eine Zusammenarbeit mit einer neuen Klientin beginnen und muss die Buchhaltung ab 2019 bearbeiten, weil der bisheriger Buchhalter
das monatelang liegengelassen hat. Nun hat er keine Zeit mehr - die Dame soll die Belege holen.
Diese Klientin hat schon länger eine UID für Wareneinkäufe aus der EU.
Es wurde scheinbar noch nie eine Erwerbssteuer erklärt und an das Finanzamt bezahlt.
Ich weiß aber noch nicht, um welche Beträge es geht.
Die Erwerbssteuer wird ja vierteljährlich zu melden / zu bezahlen sein.
Wenn ich das nun ab 2019 korrekt bearbeite und dann wird sicher ein Verspätungszuschlag festgesetzt.
Würdet Ihr dieser Dame raten einmal ein Gespräch mit einem Steuerberater zu führen?
(Gefahr eines Finanzstrafverfahrens?,..)
Danke und liebe Grüße