27.07.2021, 20:29
Liebe Kollegen,
ich benötige bitte Eure Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
Ein Gebäude, welches seit 1900 im Besitz einer (gemeinnützigen) Stiftung ist, erzielt Einkünfte aus Vermietung und hat vollen Vorsteuerabzug
Die Vermietung war erstmals bereits vor 2012, also vor Inkrafttreten der neuen ImmoEst. Es handelt sich um Wohnungsvermietung.
Im August 2012 und im Jahr 2018 gab es einen Mieterwechsel.
Im September 2021 soll das Gebäude nun steuerfrei an eine Privatperson (=Mieter) veräußert werden. Es stellt sich nun
1) die Frage der Vorsteuerberichtigung und
2) Beginn des Beobachtungszeitraums für die Vorsteuerberichtigung
Grundsätzlich wäre aufgrund Altvermögen und erstmalige Vermietung vor 2012 ja ein Beobachtungszeitraum von 10 Jahren.
Verlängert sich aufgrund des Mieterwechsels der Berichtigungszeitraum auf 20 Jahre? Ich habe hier leider sehr widersprüchliche Literatur gefunden.
Gibt es einen Kollegen, der sich in diesem Thema gut auskennt und mir weiterhelfen kann?
Danke sehr herzlich - lg Susanne
ich benötige bitte Eure Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
Ein Gebäude, welches seit 1900 im Besitz einer (gemeinnützigen) Stiftung ist, erzielt Einkünfte aus Vermietung und hat vollen Vorsteuerabzug
Die Vermietung war erstmals bereits vor 2012, also vor Inkrafttreten der neuen ImmoEst. Es handelt sich um Wohnungsvermietung.
Im August 2012 und im Jahr 2018 gab es einen Mieterwechsel.
Im September 2021 soll das Gebäude nun steuerfrei an eine Privatperson (=Mieter) veräußert werden. Es stellt sich nun
1) die Frage der Vorsteuerberichtigung und
2) Beginn des Beobachtungszeitraums für die Vorsteuerberichtigung
Grundsätzlich wäre aufgrund Altvermögen und erstmalige Vermietung vor 2012 ja ein Beobachtungszeitraum von 10 Jahren.
Verlängert sich aufgrund des Mieterwechsels der Berichtigungszeitraum auf 20 Jahre? Ich habe hier leider sehr widersprüchliche Literatur gefunden.
Gibt es einen Kollegen, der sich in diesem Thema gut auskennt und mir weiterhelfen kann?
Danke sehr herzlich - lg Susanne