19.08.2021, 11:08
Eine Schneeräumungsfirma (Einzelunternehmer) hat mich kontaktiert. Ich soll ihn als Klienten übernehmen.
Es wurde oft keine UVAs abgegeben und auch keine Jahressteuer-Erklärungen. 2018+2019 wurde vom FA geschätzt.
Die Bescheide wurde im März 21 vom FA ausgestellt.
Die festgesetzte Nachzahlung hat der Klient bereits bezahlt.
Müssen die Jahre 2018+2019 trotzdem noch aufgebucht und Steuererklärungen abgegeben werden?
(Es ist klar, das dass ein Steuerberater machen muß).
Oder kann man das so lassen und erst mit 2020 beginnen.
(Im Jahr 2020 gab es wegen Corona kaum Umsätze).
Vielen Dank
Es wurde oft keine UVAs abgegeben und auch keine Jahressteuer-Erklärungen. 2018+2019 wurde vom FA geschätzt.
Die Bescheide wurde im März 21 vom FA ausgestellt.
Die festgesetzte Nachzahlung hat der Klient bereits bezahlt.
Müssen die Jahre 2018+2019 trotzdem noch aufgebucht und Steuererklärungen abgegeben werden?
(Es ist klar, das dass ein Steuerberater machen muß).
Oder kann man das so lassen und erst mit 2020 beginnen.
(Im Jahr 2020 gab es wegen Corona kaum Umsätze).
Vielen Dank