01.10.2021, 09:49
Liebe Forumsteilnehmer!
ARBEITER KV Metallverarbeitendes Gewerbe
Teilzeit
AN und AG möchten vereinbaren, dass der DN während des gesamten Jahres Gutstunden ansammeln kann, die er zu einem gewünschten Zeitpunkt verbrauchen kann. Darf nur ein 3monatiger Durchrechnungszeitraum mit 1:1 Zeitausgleich vereinbart werden oder ist auch 52 Wochen bei Teilzeit möglich, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart wird?
Herzlichen DANK!
ARBEITER KV Metallverarbeitendes Gewerbe
Teilzeit
AN und AG möchten vereinbaren, dass der DN während des gesamten Jahres Gutstunden ansammeln kann, die er zu einem gewünschten Zeitpunkt verbrauchen kann. Darf nur ein 3monatiger Durchrechnungszeitraum mit 1:1 Zeitausgleich vereinbart werden oder ist auch 52 Wochen bei Teilzeit möglich, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart wird?
Herzlichen DANK!