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Covid-19-Konsultationsvereinbarung mit Deutschland bis 31.12.2021 verlängert
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Covid-19-Konsultationsvereinbarung mit Deutschland bis 31.12.2021 verlängert

Die Sonderregelungen, die zwischen D und A betreffend die steuerliche Zuständigkeiten betreffend Covid-19-bedingter Homeoffice-Tage, die Grenzgängerregelung, die Besteuerung des Kurzarbeitsentgelts getroffen wurden, haben eine (vermutlich letzte) Verlängerung gefunden und zwar bis 31.12.2021.

Zu dem bereinigten Konsultationstext geht es hier:

https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...a5b837c068
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