18.10.2021, 16:59
Covid-19-Konsultationsvereinbarung mit Deutschland bis 31.12.2021 verlängert
Die Sonderregelungen, die zwischen D und A betreffend die steuerliche Zuständigkeiten betreffend Covid-19-bedingter Homeoffice-Tage, die Grenzgängerregelung, die Besteuerung des Kurzarbeitsentgelts getroffen wurden, haben eine (vermutlich letzte) Verlängerung gefunden und zwar bis 31.12.2021.
Zu dem bereinigten Konsultationstext geht es hier:
https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...a5b837c068
Die Sonderregelungen, die zwischen D und A betreffend die steuerliche Zuständigkeiten betreffend Covid-19-bedingter Homeoffice-Tage, die Grenzgängerregelung, die Besteuerung des Kurzarbeitsentgelts getroffen wurden, haben eine (vermutlich letzte) Verlängerung gefunden und zwar bis 31.12.2021.
Zu dem bereinigten Konsultationstext geht es hier:
https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...a5b837c068