17.11.2021, 18:00
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe einen Unternehmer mit Personal, der jetzt in seinem Privathaushalt auch eine Haushaltshilfe beschäftigt.
Ich gehe davon aus, dass die Haushaltshilfe nicht DZ -pflichtig ist, aber wie schaut es mit dem Dienstgeberbeitrag aus?
Bilden die Bruttolöhne aus den zwei Bereichen, sprich Unternehmen und Privathaushalt gemeinsam die DB Grundlage,
oder kann zumindest der Freibetrag je Sparte berücksichtigt werden?
Sitz irgendwie auf der Leitung. Danke im Voraus!
LG
Franciska
ich habe einen Unternehmer mit Personal, der jetzt in seinem Privathaushalt auch eine Haushaltshilfe beschäftigt.
Ich gehe davon aus, dass die Haushaltshilfe nicht DZ -pflichtig ist, aber wie schaut es mit dem Dienstgeberbeitrag aus?
Bilden die Bruttolöhne aus den zwei Bereichen, sprich Unternehmen und Privathaushalt gemeinsam die DB Grundlage,
oder kann zumindest der Freibetrag je Sparte berücksichtigt werden?
Sitz irgendwie auf der Leitung. Danke im Voraus!
LG
Franciska