28.12.2021, 13:02
Liebes Forum,
es handelt sich um das Elektriker-Gewerbe.
Wenn ein geringfügig beschäftigter DN Wegzeit vergütet bekommt und damit in einem Monat über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, dann fällt für diesen Monat Vollversicherung an, richtig?
Oder zählt die Vergütung der Wegzeit nicht zur Geringfügigkeitsgrenze?
Wie verhält sich das bei der Entfernungszulage oder der Montagezulage?
Ich wäre der Meinung, dass alle 3 Zulagen den laufenden Bezug erhöhen.
Herzlichen Dank
Manuela
es handelt sich um das Elektriker-Gewerbe.
Wenn ein geringfügig beschäftigter DN Wegzeit vergütet bekommt und damit in einem Monat über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, dann fällt für diesen Monat Vollversicherung an, richtig?
Oder zählt die Vergütung der Wegzeit nicht zur Geringfügigkeitsgrenze?
Wie verhält sich das bei der Entfernungszulage oder der Montagezulage?
Ich wäre der Meinung, dass alle 3 Zulagen den laufenden Bezug erhöhen.
Herzlichen Dank
Manuela