07.01.2022, 08:25
Hallo Forumsteilnehmer!
Im § 13 Punkt 2 Sonderzahlung des KV für bäuerliche Betriebe steht:
Für Arbeiter aller Lohnkategorien reduziert sich das Ausmaß jeder der beiden Sonderzahlungen während der ersten drei Kalenderjahre im selben Betrieb auf 155/173,2 der Bemessungsgrundlage.
Verstehe ich das richtig, der DN erhält nur 155% der Bemessungsgrundlage?
Danke
Im § 13 Punkt 2 Sonderzahlung des KV für bäuerliche Betriebe steht:
Für Arbeiter aller Lohnkategorien reduziert sich das Ausmaß jeder der beiden Sonderzahlungen während der ersten drei Kalenderjahre im selben Betrieb auf 155/173,2 der Bemessungsgrundlage.
Verstehe ich das richtig, der DN erhält nur 155% der Bemessungsgrundlage?
Danke