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Sonderzahlung KV bäuerliche Betriebe
#1
Hallo Forumsteilnehmer!

Im § 13 Punkt 2 Sonderzahlung des KV für bäuerliche Betriebe steht:

Für Arbeiter aller Lohnkategorien reduziert sich das Ausmaß jeder der beiden Sonderzahlungen während der ersten drei Kalenderjahre im selben Betrieb auf 155/173,2 der Bemessungsgrundlage.

Verstehe ich das richtig, der DN erhält nur 155% der Bemessungsgrundlage?

Danke
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#2
Nachdem es für verschiedene Bundesländer verschiedene derartige Kollektivverträge gibt, kann ich im Moment nicht sagen, auf welche konkrete Bestimmung Sie sich beziehen.

Bitte, einfach den Link jenes Kollektivvertrages hier hereinkopieren, auf den Sie sich beziehen.

Verwenden Sie dazu ev. http://www.kollektivvertrag.at
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#3
https://www.kollektivvertrag.at/kv/baeue...men/376504

Bundesland NÖ
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#4
Ja, in diesem Fall gebührt für den "Anwartschaftszeitraum" von 3 Jahren (mit den relevanten Zusammenrechnungsregelungen) tatsächlich weniger als 100 %.

Für mich ist das nicht wirklich so ungewöhnlich, weil das früher in Gewerbekollektivverträgen (zB auch im Güterbeförderungsgewerbe vor über 20 Jahren) üblich war, aber zuletzt nicht mehr so häufig vorkam. Das ist wieder ein Kollektivvertrag, wo das so praktiziert wird.

Nachdem bei den Sonderzahlungen das Prinzip gilt: "der KV gibt - der KV nimmt", ist das eine Sache, die ist zwar lästig, aber rechtlich nicht antastbar.
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