07.01.2022, 11:41
Hallo zusammen,
für mich stellt sich folgende Frage:
Ein Gastro-Betrieb, deren Dienstnehmer sich seit 22.11.21 in Kurzarbeit befinden und der Dienstgeber zahlt freiwillig 100% Entgelt weiter.
Wie ist hier die Abrechnung der 5% Trinkgeldersatzregelung zu handhaben - bekommen die Dienstnehmer nun 105% bezahlt ?
Danke für die rasche Rückmeldungen -schon im Voraus !
liebe Grüße
Karin TILLI
für mich stellt sich folgende Frage:
Ein Gastro-Betrieb, deren Dienstnehmer sich seit 22.11.21 in Kurzarbeit befinden und der Dienstgeber zahlt freiwillig 100% Entgelt weiter.
Wie ist hier die Abrechnung der 5% Trinkgeldersatzregelung zu handhaben - bekommen die Dienstnehmer nun 105% bezahlt ?
Danke für die rasche Rückmeldungen -schon im Voraus !
liebe Grüße
Karin TILLI