08.01.2022, 13:16
Ich werde demnächst einen neuen Klienten übernehmen, der neben seiner Pension auch schon mehrere Jahre eine Eigentumswohnung vermietet.
Der bisherige Buchhalter ist verstorben.
Leider dürfte dieser übersehen haben, dass man auch die AFA aus den fiktiven Anschaffungskosten geltend machen kann.
Gibt es eine Möglichkeit nun - ab dem Jahr 2021 - diese fiktiven Anschaffungskosten geltend zu machen?
Angenommen die erstmalige Vermietung war im Jahr 2010.
Bräuchte man dann ein Gutachten mit Gebäudewert vom Jahr 2010?
Vielen Dank für Ihren Rat
M. Haslinger
Der bisherige Buchhalter ist verstorben.
Leider dürfte dieser übersehen haben, dass man auch die AFA aus den fiktiven Anschaffungskosten geltend machen kann.
Gibt es eine Möglichkeit nun - ab dem Jahr 2021 - diese fiktiven Anschaffungskosten geltend zu machen?
Angenommen die erstmalige Vermietung war im Jahr 2010.
Bräuchte man dann ein Gutachten mit Gebäudewert vom Jahr 2010?
Vielen Dank für Ihren Rat
M. Haslinger