24.01.2022, 20:19
Meldung von Schwerarbeit
ÖGK-Newsletter Nr. 2-2022
Für Dienstnehmerinnen, die bereits das 35. Lebensjahr bzw. für Dienstnehmer, die bereits das 40. Lebensjahr vollendet haben, ist eine Schwerarbeitsmeldung zu übermitteln, wenn sie Tätigkeiten unter erschwerten Arbeitsbedingungen nach der Schwerarbeitsverordnung leisten.
Worauf beim Ausfüllen der Schwerarbeitsmeldung zu achten ist, erfahren Sie hier:
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
ÖGK-Newsletter Nr. 2-2022
Für Dienstnehmerinnen, die bereits das 35. Lebensjahr bzw. für Dienstnehmer, die bereits das 40. Lebensjahr vollendet haben, ist eine Schwerarbeitsmeldung zu übermitteln, wenn sie Tätigkeiten unter erschwerten Arbeitsbedingungen nach der Schwerarbeitsverordnung leisten.
Worauf beim Ausfüllen der Schwerarbeitsmeldung zu achten ist, erfahren Sie hier:
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