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Kurzarbeit - Korrekte und fristgerechte Übermittlung der Durchführungsberichte
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Kurzarbeit - Korrekte und fristgerechte Übermittlung der Durchführungsberichte


Corona UnternehmerInnen-Info, Update 12. April 2022


In letzter Zeit häufen sich Rückforderungen der Kurzarbeitsbeihilfe, weil der abschließende Durchführungsbericht nicht korrekt bzw. nicht fristgerecht an das AMS übermittelt wurde.

Diese betreffen Unternehmen die Durchführungsberichte (aus den Phasen 1 bis 5) nicht fristgerecht übermitteln bzw. Verbesserungsaufträgen zu unzureichenden Durchführungsberichten - die das AMS über das eAMS-Konto erteilte - nicht nachkommen.

Es geht dabei nicht nur um den Durchführungsbericht der aktuellen Phase 5, sondern um Durchführungsberichte aus allen bisherigen Kurzarbeitsphasen. Aufgrund der aktuellen Bestimmungen ist das AMS dazu verpflichtet, in derartigen Fällen die gesamte Kurzarbeitsbeihilfe für den betreffenden Projektzeitraum zurückfordern!

Um diesbezügliche Rückforderungen zu vermeiden, möchte die WK OÖ daran erinnern, die Durchführungsberichte fristgerecht zu legen sowie daran, dass auf allfällige Verbesserungsaufträge zu Durchführungsberichten, die im eAMS-Konto einlangen, nicht vergessen werden sollte.


Frist:
Die Förder-Richtlinie sieht vor: "Der Durchführungsbericht ist nach Ablauf der Behaltefrist vorzulegen. Ist keine Behaltefrist vereinbart, ist der Durchführungsbericht nach Ende des Kurzarbeitszeitraums vorzulegen".


Das bedeutet für die Praxis:
Nach Ablauf der Behaltefrist ist der Durchführungsbericht unter Anwendung des vom AMS zur Verfügung gestellten Webtools zu erstellen und via eAMS-Konto bis zum 28. des auf das Ende der Behaltefrist folgenden Monats vorzulegen. Für den Fall, dass keine Behaltefrist vereinbart wurde, ist der Durchführungsbericht bis zum 28. des auf das Ende des Kurzarbeitszeitraums folgenden Monats vorzulegen.


Praxiserfahrung:
Viele Unternehmen, die nach Abschluss der Kurzarbeit das eAMS-Konto nicht mehr regelmäßig nutzen, übersehen derartige Verbesserungsaufträge und werden erst im Rahmen der Rückforderung auf die Korrekturnotwendigkeit von etwaigen (Formal)fehler aufmerksam – bitte kontrollieren Sie ihren projektbezogenen eAMS-Posteingang.

Umsetzungs-Hinweis:
Für die ersten beiden Phasen 1 und 2 war der Durchführungsbericht ein PDF-Formular, ab der Phase 3 eine Webanwendung. Alle 3 Varianten (Link zur Webanwendung sowie Download Phase 1 und 2) werden auf der AMS-KUA-Webseite unter "Downloads Kurzarbeit" angeboten.

Die Wirtschaftskammer befindet sich in engem und lösungsorientiertem Austausch mit dem AMS, damit sichergestellt wird, dass betroffene Unternehmen vor Einleitung eines Rückforderungsverfahrens aus den genannten Gründen auch über andere Kommunikationskanäle über die erforderlich Korrektur des Durchführungsberichtes informiert werden.
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