14.04.2022, 19:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.04.2022, 20:01 von Wilhelm Kurzböck - WIKU.)
VfGH hob Betriebsausgabenabzugsverbot für bestimmte Sozialplanzahlungen auf!
Der Verfassungsgerichtshof hob mit Erkenntnis vom 16.03.2022, G 228/2021-8 (derzeit noch nicht im RIS verfügbar) jene umstrittene Bestimmung im Einkommensteuergesetz auf, welche den Betriebsausgabenabzug für jene freiwilligen Abfertigungen bzw. Sozialplanzahlungen verwehrt, wenn und insoweit sie nicht (beim Empfänger bzw. bei der Empfängerin) mit 6 % zu versteuern sind, also konkret den § 20 Abs. 1 Z 8 EStG 1988.
Anlassfall dürften auch hier Sozialplanzahlungen gewesen sein.
Die Aufhebung wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 56/2022, ausgegeben am 13.04.2022) kundgemacht.
Die Aufhebung tritt mit 31.12.2022 in Kraft.
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/56/20220413
Der Verfassungsgerichtshof hob mit Erkenntnis vom 16.03.2022, G 228/2021-8 (derzeit noch nicht im RIS verfügbar) jene umstrittene Bestimmung im Einkommensteuergesetz auf, welche den Betriebsausgabenabzug für jene freiwilligen Abfertigungen bzw. Sozialplanzahlungen verwehrt, wenn und insoweit sie nicht (beim Empfänger bzw. bei der Empfängerin) mit 6 % zu versteuern sind, also konkret den § 20 Abs. 1 Z 8 EStG 1988.
Anlassfall dürften auch hier Sozialplanzahlungen gewesen sein.
Die Aufhebung wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 56/2022, ausgegeben am 13.04.2022) kundgemacht.
Die Aufhebung tritt mit 31.12.2022 in Kraft.
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/56/20220413