05.08.2019, 06:40
[b]Begünstigt behinderte Arbeitnehmerin in Bildungskarenz – keine Anrechnung auf die „Pflichtzahl“[/b]
Befindet sich eine [b]begünstigt behinderte Arbeitnehmerin[/b] in einer [b]Bildungskarenz[/b] (§ 11 AVRAG) mit [b]AMS-Weiterbildungsgeldbezug[/b], so kann sie in dieser Zeit NICHT auf die [b]Pflichtzahl[/b] nach dem Behinderteneinstellungsgesetz [b]angerechnet [/b]werden.
[b]BVwG W115 2011249-1/4e vom 12. Juni 2019[/b]
[b]§ 1 BEinStG[/b]