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Entlastungspaket
#1
Ich habe einen Klienten, der die Maßnahmen des Entlastungspaketes im größtmöglichen Ausmaß in Anspruch nehmen möchte und keine Fristen versäumen möchte in Bezug auf Antragstellung.
 
Soweit ich jetzt bei den einzelnen Maßnahmen recherchiert habe, funktioniert alles antragslos. Mann muss nur im FinanzOnline kontrollieren, ob die richtige Kontonummer hinterlegt ist.
 
Außer den Energiekostenausgleich, den muss man tatsächlich beim Stromlieferanten beantragen.
 
Könnt ihr mir da zustimmen, oder habe ich etwas übersehen?
 
Mit freundlichen Grüßen
Walpurga Wendl
SBBH
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