08.08.2019, 15:34
Erstes „Urteil“ zu den Mitarbeiterrabatten – BFG gesteht Begünstigung auch ehemaligen Arbeitnehmer/innen zu
BFG RV/7105649/2019 vom 08. Mai 2019
§ 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988
Die wichtigsten Aussagen aus dem BFG-Erkenntnis:
WIKU-Praxisanmerkung:
§ 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988
1. Nach Ansicht des BFG kommt die abgabenrechtliche Begünstigung betreffend Mitarbeiterrabatte nach § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 auch ehemaligen Arbeitnehmer/innen (somit auch Pensionist/innen, die früher im Unternehmen beschäftigt waren) zugute.
2. Das BFG teilt somit die Rechtsansicht des BMF nicht (Rz 104), wonach Pensionist/innen keine Arbeitnehmer/innen im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 sind.
Es bleibt noch abzuwarten, ob die Finanzverwaltung eine Amtsrevision erhebt.