18.07.2022, 17:41
Quelle: ÖGK-Magazin DGservice Nr. 2/2022
Frage:
Ein Mitarbeiter wechselt von einem vollversicherungspflichtigen zu einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis.
Welche Meldung ist zu erstatten, wenn noch keine monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) übermittelt wurde?
Antwort:
Bei einem Wechsel von einem vollversicherungspflichtigen zu einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis oder umgekehrt ist, solange noch keine mBGM für den betroffenen Beitragszeitraum übermittelt wurde, eine Änderungsmeldung an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu erstatten.
Hinweis:
Bitte wählen Sie auf der Änderungsmeldung im Feld „Betriebliche Vorsorge“ „keine Änderung“ aus.
Wenn Sie „ja“ auswählen, kann die Änderungsmeldung nicht verarbeitet werden, da der Beginn der Betrieblichen Vorsorge bereits bei der Anmeldung bekannt gegeben wurde.
Frage:
Ein Mitarbeiter wechselt von einem vollversicherungspflichtigen zu einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis.
Welche Meldung ist zu erstatten, wenn noch keine monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) übermittelt wurde?
Antwort:
Bei einem Wechsel von einem vollversicherungspflichtigen zu einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis oder umgekehrt ist, solange noch keine mBGM für den betroffenen Beitragszeitraum übermittelt wurde, eine Änderungsmeldung an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu erstatten.
Hinweis:
Bitte wählen Sie auf der Änderungsmeldung im Feld „Betriebliche Vorsorge“ „keine Änderung“ aus.
Wenn Sie „ja“ auswählen, kann die Änderungsmeldung nicht verarbeitet werden, da der Beginn der Betrieblichen Vorsorge bereits bei der Anmeldung bekannt gegeben wurde.