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Vereinbarte Dienstnehmerkündigung konnte durch Irrtum im Bestätigungsschreiben nicht zur einvernehmlichen Auflösung werden
#1
Vereinbarte Dienstnehmerkündigung konnte durch Irrtum im Bestätigungsschreiben nicht zur einvernehmlichen Auflösung werden

OGH 8 ObA 93/21s vom 25. Jänner 2022
§ 884 ABGB
§ 914 ABGB

So entschied der OGH:

1. Wenn die Vertragsparteien eine mündliche „Vereinbarung“ bloß schriftlich festlegen und hierbei durch einen Fehler vom wirklich Vereinbarten abgewichen wurde, so gilt nicht das Beurkundete gilt, sondern das, was tatsächlich vereinbart wurde.

2. Wenn die Parteien nichts anderes wollen und erklären als die Absicht, das schriftlich niederzulegen, was sie vereinbart haben, lässt sich eine Änderung der Rechtslage unter keinen Umständen auf den Parteiwillen stützen.

3. Diese Beurteilung gilt auch für den Fall, dass eine Dienstnehmerkündigung, die noch vor Antritt der Bildungskarenz per Ende der Bildungskarenz ausgesprochen wurde, schriftlich festgehalten werden sollte und die Personalabteilung des Arbeitgebers versehentlich im dem Schreiben festhielt, dass das Dienstverhältnis durch einvernehmliche Auflösung enden würde (was auch theoretisch einen Abfertigungsanspruch nach altem Recht hätte auslösen können).
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