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MBGM für fallweise Beschäftigte
#1
Liebe Kolleg*innen
Ich habe eine Frage bezüglich MBGM Meldung für fallweise Beschäftigte in der bäuerlichen Buschenschank. Wenn ich eine DNin im Juni 2 Tage einmal mit 4 Std. und einen Tag mit 5 Std. das erste Mal in diesem Jahr beschäftigt habe, hat sie dann schn Anspruch auf Urlaubsgeld?
Wenn ja, wie mache ich die MBGM Meldung?

Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.

Anfrage im Auftrag von Renate aus NÖ
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
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#2
Da Sonderzahlungen im Normalfall (wie auch hier) nicht aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift zustehen, sondern aufgrund von anzuwendenden Kollektivverträgen oder mangels Kollektivvertragsgültigkeit aufgrund von Vereinbarungen, kann die arbeitsrechtliche Frage leider nicht beantwortet werden.

Wenn aber ein Kollektivvertrag greifen sollte, dann muss man klären, ob eine Wartezeit gilt oder nicht.

Der Arbeiter-KV im Gastgewerbe zB sieht eine Wartezeit von zwei Monaten vor, wodurch fallweise Beschäftigte im Normalfall nie zu einem Sonderzahlungsanspruch (bzw. Anspruch auf Jahresremuneration) gelangen.

Falls Sonderzahlungen zustehen, so spielt an und für sich die anzuwendende "mBGM-Art" (hier: für fallweise Beschäftigte) eigentlich keine Rolle bzw. kann ich aus der Fragestellung heraus nicht erkenne, welche spezielle Herausforderung die mBGM-Erstellung in diesem Einzelfall auslöst.
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