20.09.2022, 15:48
Lieber Herr Kurzböck,
eine freie Dienstnehmerin soll gekündigt werden. Das Gespräch findet am 28.09. statt.
Im freien Dienstvertrag steht:
Dauer der Kündigungsfrist lt §1159 ff ABGB
Eine Vereinbarung mit 15. und Monatsletzten gibt es nicht.
Die freie Dienstnehmerin ist seit 01.07.2022 beschäftigt.
Kann die freie Dienstnehmerin, dann nur mit 31.12.2022 gekündigt werden?
Die freie Dienstnehmerin bezieht ihr Honorar auf Stundenbasis, muss dann bis Ende des Dienstverhältnisses, wenn sie freigestellt wird, das durchschnittliche Monatsgehalt ausbezahlt werden?
Mit herzlichem Dank im Voraus, Ingrid Neissl
eine freie Dienstnehmerin soll gekündigt werden. Das Gespräch findet am 28.09. statt.
Im freien Dienstvertrag steht:
Dauer der Kündigungsfrist lt §1159 ff ABGB
Eine Vereinbarung mit 15. und Monatsletzten gibt es nicht.
Die freie Dienstnehmerin ist seit 01.07.2022 beschäftigt.
Kann die freie Dienstnehmerin, dann nur mit 31.12.2022 gekündigt werden?
Die freie Dienstnehmerin bezieht ihr Honorar auf Stundenbasis, muss dann bis Ende des Dienstverhältnisses, wenn sie freigestellt wird, das durchschnittliche Monatsgehalt ausbezahlt werden?
Mit herzlichem Dank im Voraus, Ingrid Neissl