03.10.2022, 19:49
Quelle: DGservice 3/2022 (Seiten 4 und 5)
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...1664369705
Mir sind bei der Durchsicht dieses Textes vor allem zwei Aussagen aufgefallen:
1. Betreffend die Anrechnung von relevanten Vordienstzeiten trifft den Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht eine Pflicht zur Aufforderung an den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin zum Nachweis bzw. auch eine Pflicht zur Erinnerung.
2. Falsche, fehlende oder unvollständige Arbeitszeitaufzeichnungen können zur Schätzung der Beitragsgrundlagen und damit zu einer SV-Beitragsnachverrechnung führen.
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...1664369705
Mir sind bei der Durchsicht dieses Textes vor allem zwei Aussagen aufgefallen:
1. Betreffend die Anrechnung von relevanten Vordienstzeiten trifft den Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht eine Pflicht zur Aufforderung an den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin zum Nachweis bzw. auch eine Pflicht zur Erinnerung.
2. Falsche, fehlende oder unvollständige Arbeitszeitaufzeichnungen können zur Schätzung der Beitragsgrundlagen und damit zu einer SV-Beitragsnachverrechnung führen.