12.10.2022, 09:36
Die WKÖ hat die Frage, ob eine beitragsfreie Teuerungsprämie ein Problem im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Alterspension darstellen kann, offiziell (d. h. auf Bundesebene) recherchiert und dazu erfahren, dass dies nicht der Fall ist:
"Die Teuerungsprämie fällt nicht unter das Erwerbseinkommen. Nach § 91 Abs 1 Z 1 ASVG gilt als Erwerbseinkommen bei einer unselbständigen Erwerbstätigkeit das aus dieser Tätigkeit gebührende Entgelt. Da die Teuerungsprämie bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht zum Entgelt iSd § 49 Abs 3 Z 30 ASVG zählt, fällt diese auch nicht unter das Erwerbseinkommen bei einer vorzeitigen Pension."
"Die Teuerungsprämie fällt nicht unter das Erwerbseinkommen. Nach § 91 Abs 1 Z 1 ASVG gilt als Erwerbseinkommen bei einer unselbständigen Erwerbstätigkeit das aus dieser Tätigkeit gebührende Entgelt. Da die Teuerungsprämie bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht zum Entgelt iSd § 49 Abs 3 Z 30 ASVG zählt, fällt diese auch nicht unter das Erwerbseinkommen bei einer vorzeitigen Pension."