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Kündigungsanfechtungsfalle Betriebsratswiderspruch - Ersuchen an unzuständigen Betriebsrat
#1
Kündigungsanfechtungsfalle Betriebsratswiderspruch

OGH 9 ObA 90/22h vom 31. August 2022
§ 105 Abs. 4 ArbVG

So entschied der OGH:

1. Widerspricht der Betriebsrat einer geplanten Arbeitgeberkündigung, so bedarf es binnen einer Woche nach dem Ausspruch der Arbeitgeberkündigung eines Verlangens zur Kündigungsanfechtung an den Betriebsrat durch den bzw. die gekündigte:n Arbeitnehmer:in.

2. Dieser „Wunsch“ kann sich insbesondere in (auch vor ausgesprochener Kündigung er-folgten) Erklärungen und Verhaltensweisen, wie etwa Gesprächen mit dem Betriebsrat und Befassung eines Vertreters der Arbeiterkammer, manifestieren.

3. Kommt der Betriebsrat in weiterer Folge diesem Ersuchen nicht nach, so kann der bzw. die gekündigte Arbeitnehmer:in binnen der darauf folgenden zwei Wochen (also nach Ablauf der für den Betriebsrat bestimmten "Anfechtungswoche") die Anfechtungsklage bei Gericht einreichen.

4. Teilte eine gekündigte Angestellte einer "Vertrauensperson", die noch dazu dem nicht für sie zuständigen Betriebsrat der Arbeiter:innen angehörte, mit, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Anfechtung plante und "landete" diese Nachricht in weiterer Folge über den Umweg dieser Vertrauensperson bei einem Mitglied des zu-ständigen Arbeiter-Betriebsrates, so kann dies nicht als "Verlangen" einer Anfechtung gegenüber dem Betriebsrat verstanden werden.
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