24.10.2022, 13:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.10.2022, 13:51 von Wilhelm Kurzböck - WIKU.)
An den bis 23.10.2022 gültig gewesenen Regelungen der 2. Covid-19-Basismaßnahmenverordnung hat sich für den Bereich Personalverrechnung bzw. Arbeitsrecht nichts Wesentliches geändert.
Somit bleiben die Regelungen zur Verkehrsbeschränkung von Covid-19-Infizierten in diesen Bereich unverändert aufrecht.
Diese Regelungen wurden bis zum 15. Jänner 2023 befristet.
Zum VO-Text der Novelle geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2022/392/20221021
Zum konsolidierten Gesamt-VO-Text der 2. Covid-19-Basismaßnahmenverordnung geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun...r=20011886
Somit bleiben die Regelungen zur Verkehrsbeschränkung von Covid-19-Infizierten in diesen Bereich unverändert aufrecht.
Diese Regelungen wurden bis zum 15. Jänner 2023 befristet.
Zum VO-Text der Novelle geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2022/392/20221021
Zum konsolidierten Gesamt-VO-Text der 2. Covid-19-Basismaßnahmenverordnung geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun...r=20011886