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Rot-Weiß-Rot-Karte kann seit 21.10.2022 auch vom Inland aus beantragt werden
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Für "alle Säulen" der Rot-Weiß-Rot-Karte (Besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte in Mangelberufen, Schlüsselkräfte, Stammsaisonniers und Studienabsolvent:innen) gilt mit Wirkung seit 21.10.2022, dass der Antrag auf Erteilung einer "Rot-Weiß-Rot-Karte" von Drittstaatsangehörigen im Falle rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich (entweder rechtmäßig visumsfrei oder rechtmäßig mit Visum) von Österreich aus gestellt werden darf.

Insoweit wurde das NAG am 20.10.2022 geändert (§§ 20 Abs. 2a und 21 Abs. 2 Z 7 NAG).

Zum Bundesgesetzblatt der Änderungen (BGBl I 153, ausgegeben am 20.10.2022) geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/153/20221020

Zu den Gesetzesmaterialien geht es hier:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV...ndex.shtml
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