21.08.2019, 10:42
Liebe Forumsteilnehmer,
ein Klient (GmbH) betreibt ausschließlich Online-Handel und hat seinen Sitz in Wien.
Nun soll eine Mitarbeiterin für 20 Wochenstunden angestellt werden, die sich um PR und Werbung kümmert (vorwiegend online).
Diese Mitarbeiterin lebt in Deutschland und würde auch die Tätigkeit von dort aus erledigen.
Wie ist das rechtlich in Österreich zu handhaben?
Oder muss die GmbH in Deutschland eine Zweigstelle/Filiale eröffnen?
Gibt es für solche Beschäftigungsverhältnisse einen Fachbegriff nach dem ich dann mehr Informationen suchen kann? Eine Entsendung ist es ja nicht.
Oder kann mir jemand ein Fachbuch dazu empfehlen?
Herzlichen Dank!
Manuela
ein Klient (GmbH) betreibt ausschließlich Online-Handel und hat seinen Sitz in Wien.
Nun soll eine Mitarbeiterin für 20 Wochenstunden angestellt werden, die sich um PR und Werbung kümmert (vorwiegend online).
Diese Mitarbeiterin lebt in Deutschland und würde auch die Tätigkeit von dort aus erledigen.
Wie ist das rechtlich in Österreich zu handhaben?
Oder muss die GmbH in Deutschland eine Zweigstelle/Filiale eröffnen?
Gibt es für solche Beschäftigungsverhältnisse einen Fachbegriff nach dem ich dann mehr Informationen suchen kann? Eine Entsendung ist es ja nicht.
Oder kann mir jemand ein Fachbuch dazu empfehlen?
Herzlichen Dank!
Manuela