26.10.2022, 14:47
LStR-Wartungserlass-Entwurf zu e-bike bzw. Bezugsumwandlung ivm e-bikes
Die Rz 206 LStR 2002 wird dahingehend ergänzt, dass nur die vereinbarte Reduktion des Bruttolohnes oder Bruttogehaltes als steuerschonende "Bezugsumwandlung" anerkannt wird (sofern auch nach dem Abzug die kollektivvertraglichen Mindestwerte nicht unterschritten werden).
Ein einfacher Nettoabzug (wie er etwa bei Zukunftssicherungsmaßnahmen rätselhafterweise anerkannt wurde) reicht hierfür nicht aus.
Die Rz 207 LStR 2002 bietet eine relativ einfach handzuhabende Ermittlungsmethodik und Anleitung, wie man einen allfälligen "Vorteil" ermittelt, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin das e-bike, das von Arbeitgeberseite zur Verfügung gestellt wurde, nun erwirbt (samt Anschauungsbeispiele).
Alle Details dazu finden Sie in WPA 19-2022.
Infos zum Premium-Abo der WPA finden Sie hier:
http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html
Die Rz 206 LStR 2002 wird dahingehend ergänzt, dass nur die vereinbarte Reduktion des Bruttolohnes oder Bruttogehaltes als steuerschonende "Bezugsumwandlung" anerkannt wird (sofern auch nach dem Abzug die kollektivvertraglichen Mindestwerte nicht unterschritten werden).
Ein einfacher Nettoabzug (wie er etwa bei Zukunftssicherungsmaßnahmen rätselhafterweise anerkannt wurde) reicht hierfür nicht aus.
Die Rz 207 LStR 2002 bietet eine relativ einfach handzuhabende Ermittlungsmethodik und Anleitung, wie man einen allfälligen "Vorteil" ermittelt, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin das e-bike, das von Arbeitgeberseite zur Verfügung gestellt wurde, nun erwirbt (samt Anschauungsbeispiele).
Alle Details dazu finden Sie in WPA 19-2022.
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