24.08.2019, 13:30
Erstmals Entschuldigung für meine Anonymität. Es hat seinen Grund.
Ich war heute bei Merkur einkaufen (keine Werbung!) und habe mir 1 Brot um 3,29 € gekauft.
Für den Kauf habe ich 30 Ös abbuchen lassen um den täglichen 30 % sofort Rabatt zu nutzen.
Soweit so gut.
Der Bon sah wie folgt aus (verkürzt!)
3,29 €
- 0,99 € Rabatt
2,30 € Rechnungsbetrag
Steuer: 0,21 10 %
Meine Ös wurden um 30 Ös reduziert.
Gut denk ich mir, gemäß JÖ-Hompage wären die 30 Ös genau 0,30 € "wert" (Einkaufsbonus - Cashback), also hab ich 0,69 € Rabatt und 0,30 € Cashback erhalten.
Dann ist mir was aufgefallen.
Zum Entgelt gehört nach § 4 UStG 1994 auch, was der Leistungsempfänger freiwillig aufwendet, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten sowie was ein anderer als der Leistungsempfänger dem Unternehmer gewährt (Entgelt von dritter Seite).
Da Unternehmer von Jö ausgeschlossen sind kann kein Vorsteuerabzug stattfinden, aber:
In einer Rechnung über Lieferungen und sonstige Leistungen, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, sind die Entgelte und Steuerbeträge nach Steuersätzen zu trennen.
Nun, wenn ich alles zusammenzähle hätte dann der Bon nicht wie folgt aussehen müssen:
3,29 €
- 0,99 € Rabatt
+ 0,30 € Entgelt von dritter Seite
-------
2,60 € Rechnungsbetrag
- 0,30 € 30 Ös
-------
2,30 € Rechnungsbetrag
Steuer 0,24 € 10 %
Also die Form wäre ja nicht zwingend, aber der MWSt-Betrag unterscheidet sich doch vom 1. Bon.
Gut, das war jetzt ein einfaches Beispiel. Millionen von Kunden, Millionen von Jös, Millionen von falschen Rechnungen (Kleinbetragsrechnungen/Bons)?
In einer Rechnung über Lieferungen und sonstige Leistungen, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, sind die Entgelte und Steuerbeträge nach Steuersätzen zu trennen.
Aus näheren Gründen weiß ich jedoch dass beteiligte JÖ-Partner diese eingelösten Punkte sehr wohl einer Versteuerung zuführen, Cashback natürlich nicht. Sprich man bucht den im Bon verkürzten Betrag erst wenn die Abrechnung der Jö-GmbH kommt.
Soweit so gut für das Finanzamt, da dürfte dann alles stimmen.
Nur: die Rechnungslegung bleibt falsch, oder wie seht ihr das?
PS: bitte keine Diskussion ob Jö nun gut oder schlecht ist. Sondern mich würde nur interessieren: sind die Bons richtig?
Ich war heute bei Merkur einkaufen (keine Werbung!) und habe mir 1 Brot um 3,29 € gekauft.
Für den Kauf habe ich 30 Ös abbuchen lassen um den täglichen 30 % sofort Rabatt zu nutzen.
Soweit so gut.
Der Bon sah wie folgt aus (verkürzt!)
3,29 €
- 0,99 € Rabatt
2,30 € Rechnungsbetrag
Steuer: 0,21 10 %
Meine Ös wurden um 30 Ös reduziert.
Gut denk ich mir, gemäß JÖ-Hompage wären die 30 Ös genau 0,30 € "wert" (Einkaufsbonus - Cashback), also hab ich 0,69 € Rabatt und 0,30 € Cashback erhalten.
Dann ist mir was aufgefallen.
Zum Entgelt gehört nach § 4 UStG 1994 auch, was der Leistungsempfänger freiwillig aufwendet, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten sowie was ein anderer als der Leistungsempfänger dem Unternehmer gewährt (Entgelt von dritter Seite).
Da Unternehmer von Jö ausgeschlossen sind kann kein Vorsteuerabzug stattfinden, aber:
In einer Rechnung über Lieferungen und sonstige Leistungen, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, sind die Entgelte und Steuerbeträge nach Steuersätzen zu trennen.
Nun, wenn ich alles zusammenzähle hätte dann der Bon nicht wie folgt aussehen müssen:
3,29 €
- 0,99 € Rabatt
+ 0,30 € Entgelt von dritter Seite
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2,60 € Rechnungsbetrag
- 0,30 € 30 Ös
-------
2,30 € Rechnungsbetrag
Steuer 0,24 € 10 %
Also die Form wäre ja nicht zwingend, aber der MWSt-Betrag unterscheidet sich doch vom 1. Bon.
Gut, das war jetzt ein einfaches Beispiel. Millionen von Kunden, Millionen von Jös, Millionen von falschen Rechnungen (Kleinbetragsrechnungen/Bons)?
In einer Rechnung über Lieferungen und sonstige Leistungen, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, sind die Entgelte und Steuerbeträge nach Steuersätzen zu trennen.
Aus näheren Gründen weiß ich jedoch dass beteiligte JÖ-Partner diese eingelösten Punkte sehr wohl einer Versteuerung zuführen, Cashback natürlich nicht. Sprich man bucht den im Bon verkürzten Betrag erst wenn die Abrechnung der Jö-GmbH kommt.
Soweit so gut für das Finanzamt, da dürfte dann alles stimmen.
Nur: die Rechnungslegung bleibt falsch, oder wie seht ihr das?
PS: bitte keine Diskussion ob Jö nun gut oder schlecht ist. Sondern mich würde nur interessieren: sind die Bons richtig?