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BUAK Schlechtwetter
#1
Ich hatte mehrfach den Fall, dass der Arbeitgeber (in Wirklichkeit vermutlich eher ein Arbeitnehmer) auf einer Baustelle Schlechtwetter identifizierte und dementsprechend nicht gearbeitet wurde und bei der Einreichung durch die BUAK an der betreffenden Adresse und dem betreffenden Tag kein Schlechtwetter festgestellt wurde.
Nachdem es sich um einen Dachdeckerbetrieb handelt, ist die Wettersituation aus meiner Sicht nicht so einfach einzuschätzen.

Wie wird hier üblicherweise vorgegangen? Wird den Mitarbeitern, die an diesem Tag wegen vermeintlichem Schlechtwetter früher nachhausgegangen sind trotzdem Schlechtwetter verrechnet oder werden die Stunden mangels Schlechtwetterfeststellung und -Entschädigung durch die BUAK als nicht geleistet abgerechnet (bzw. nicht vergütet)?

Freue mich bereits über Feed-Back.

Beste Grüße
Alexander Pfeiffer
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#2
Das kann so allgemein nicht gesagt werden.

Im Zweifel lehnt die BUAK derartige Anträge ab bzw. fragt nach einer entsprechenden Begründung, weshalb witterungsbedingt von Schlechtwetter ausgegangen wird (Korrekturantrag). Das könnte dann bei entsprechender Beharrlichkeit zur Rückerstattung und Anerkennung durch die BUAK führen.

Manchmal sind es nämlich auch "technische Gründe" in Verbindung mit der Witterung, die zu "Schlechtwetter" führen können.
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