20.12.2022, 11:26
Guten Tag,
wie verhält sich das mit der Kombination Teuerungsprämie und Gewinnbeteiligung.
Beispiel: der gleiche Dienstnehmer erhält in Firma A eine Teuerungsprämie von € 3000 und in der Firma B eine Gewinnbeteilgung von €3000.
Würde dies auch eine Pflichtveranlagung auslösen?
Danke schon mal herzlich für Ihre Rückmeldung
ganz liebe Grüße
Karin TILLI
p.S. ich beziehe mich dabei auf die Änderungen des EStG im BGBL I ausgegeben 6.12.2022:
die „Anleinung“ der Teuerungspämie (= maximal
steuerfreie Gesamtsumme betreffend Teuerungsprämie
je Arbeitnehmer:in = €3.000,00 - Überschreitung
als Folge der Zahlung durch mehrere Arbeitgeber:innen
= Pflichtveranlagung und Besteuerung des Überschreitungsbetrages
nach Tarif direkt beim Arbeitnehmer
bzw. der Arbeitnehmerin.
wie verhält sich das mit der Kombination Teuerungsprämie und Gewinnbeteiligung.
Beispiel: der gleiche Dienstnehmer erhält in Firma A eine Teuerungsprämie von € 3000 und in der Firma B eine Gewinnbeteilgung von €3000.
Würde dies auch eine Pflichtveranlagung auslösen?
Danke schon mal herzlich für Ihre Rückmeldung
ganz liebe Grüße
Karin TILLI
p.S. ich beziehe mich dabei auf die Änderungen des EStG im BGBL I ausgegeben 6.12.2022:
die „Anleinung“ der Teuerungspämie (= maximal
steuerfreie Gesamtsumme betreffend Teuerungsprämie
je Arbeitnehmer:in = €3.000,00 - Überschreitung
als Folge der Zahlung durch mehrere Arbeitgeber:innen
= Pflichtveranlagung und Besteuerung des Überschreitungsbetrages
nach Tarif direkt beim Arbeitnehmer
bzw. der Arbeitnehmerin.