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KV IT Einstufung
#1
Ein HTL-Schüler ist im August 2018 im Rahmen eines Pflichtpraktikums von 30.7.-24.8.18 vollbeschäftigt(Einstufung AT/Berufseinsteiger Praktikant). Mit 1.9. 2018 tiritt er wieder ein und ist bis auf Weiteres geringfügig tätig(Einstufung: AT/Berufseinsteiger) .
Mit welchem Datum ist er in AT/Einstiegsstufe umzureihen: 1.8.2019 oder 1.9.2019?
Danke im Voraus für Eure Hilfestellung!
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#2
In Ihrem Fall könnte folgender Eintrag "interessant" sein:

Für Zeiten eines Praktikums im Sinne lit a) und b) oder als Ferialaushilfe erfolgt keine Anrechnung als Vordienstzeit (§ 15 III lit. d).
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#3
Herzlichen Dank Herr Kurzböck!
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