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EuGH-Urteil zu Tagesruhe- und Wochenruhezeit - WKO sieht keinen Änderungsbedarf in Bezug auf das österreichische Recht
#1
EuGH-Urteil zu Tagesruhe- und Wochenruhezeit - WKO sieht keinen Änderungsbedarf in Bezug auf das österreichische Recht
 
Da das österreichische AZG bzw. ARG schon vor dem EU-Beitritt (und jedenfalls vor Ergehen der relevanten EU-Richtlinie) Bestand hatten und seither insoweit unverändert blieben und die österreichischen Regelungen zur wöchentlichen Ruhezeit (36 Stunden) die EU-Vorgabe um eine Stunde übererfüllen würden (nach dem EU-Recht müssten mindestens 24 Stunden an Wochenruhezeit sowie 11 Stunden an täglicher Ruhezeit gewährt werden), sieht die Arbeitgebervertretung - bei richtlinienkonformer Interpretation der §§ 3 und 4 ARG insoweit keine Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage durch dieses aktuelle EuGH-Urteil.
 
Auf Deutsch: das EuGH-Urteil betrifft uns im Bereich AZG und ARG nicht.
 
Angemerkt werden darf, dass es hier möglicherweise noch interessante Diskussionen geben wird und dass fachliche Konflikte in dieser Frage vermutlich nicht ausbleiben werden.
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#2
Ist das bereits eine offizielle Stellungnahme der WKO? Ich kann dazu leider nichts finden, auch keine Pressemeldung oder dergleichen.
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#3
Ob diese Rechtsansicht "offiziell" ist (im Sinne von "über Presseaussendungen an alle" kundgemacht), kann ich nicht beurteilen. Dass sie aber intern so gelebt wird und es dazu auch eine Stellungnahme dazu gibt, kann ich Ihnen rückmelden.

Dass diese Rechtsansicht, die sich ganz erheblich auf Schrank bezieht, nicht ganz ohne Widerworte sein wird, müssen wir annehmen. Schon aus diesem Grund habe ich meine Abschlussworte sorgsam gewählt und weiß zu berichten, dass ab nächster Woche die offiziellen Gespräche dazu starten werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass Sie bei künftigen Fragen auch das Frageforum verwenden und nicht den Newsbereich. Sie können dort ja sehr gerne den relevanten Beitrag verlinken.
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